UNSERE LEISTUNGEN

Das Interesse unserer Mandanten steht immer im Vordergrund, deshalb versuchen wir in erster Linie eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen, um ein rasches und kostengünstiges Ergebnis zu erzielen.

 

Bei fehlender Einigung, verteidigen wir auf Grund unser mehr als 30 jährigen Erfahrung die Rechte der Mandanten mit Nachdruck professionell und so rasch als möglich vor Gericht.

 

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben können Sie mich als Ihren erwählten Anwalt bei der Versicherung angeben. Wir bieten unter anderem Leistungen in folgenden Bereichen:

1. Ehetrennung / Ehescheidung

In Familienrechtsangelegenheiten wird im Interesse des Mandanten vorrangig eine einvernehmliche Lösung angestrebt. Sollte dies scheitern so vertreten wir mit Nachdruck umfassend Ihre Rechte bei Gericht.

 

Bei Ehetrennung bzw. Ehescheidung stehen wir unserem Mandanten mit vollem Einsatz zur Seite, um für ihn das beste Ergebnis in Bezug auf Ehegattenunterhalt, sowie Unterhaltsbeitrag, Sorgerecht und Besuchsrecht für die Kinder, Forderungen arbeitsrechtlicher und betriebsrechtlicher Natur, Abfindung und dergleichen zu erzielen.

 

Wir stehen auch für Feststellung oder Bestreitung der Vaterschaft, Anerkennung von Kindern oder in Adoptionsangelegenheiten zur Verfügung.

 

 

Bei Gewalt oder Missbrauch in der Familie werden wir für Sie eine entsprechende Verfügung zu Ihrem Schutz beantragen.

2.Erbrecht, Schenkung und Familienvereinbarung

Neben der Abwicklung von Erbschaften, welche die Abfassung der Erbschaftsmeldung und Hinterlegung bei der zuständigen Agentur für Einnahmen, der Erwirkung des Erbscheins bei Gericht und der Umschreibung eventueller Liegenschaften bei Grundbuch und Kataster umfasst, sind wir unseren Kunden auch bereits bei der Formulierung eines Testamentes behilflich, welches dann eventuell auch von unserer Kanzlei aufbewahrt und im Todesfall über Notar veröffentlicht wird.

 

Sollte es im Zuge der Erbschaft zu Streitigkeiten kommen und eine außergerichtliche Lösung nicht möglich sein, so werden wir für Sie die entsprechenden Erbschaftsklagen einbringen und gegebenenfalls auch die Erbteilung einleiten.

 

 

Wir stehen Ihnen auch bei der Regelung und Aufteilung Ihrer Güter zu Lebzeiten zur Verfügung sowie bei der Ausarbeitung von Schenkungsverträgen oder Familienvereinbarungen, mittels welcher ein Unternehmer seinen Betrieb, Teile desselben oder Gesellschaftsanteile zu Lebzeiten an seine Nachfolger übergibt.

3. Vormundschaft, Sachwalterschaft, Entmündigung

In Vormundschaftsangelegenheiten (Sachwalterschaft, Teilentmündigung sowie volle Entmündigung) kann auf meine anwaltliche Vertretung zurückgegriffen werden, um eine geeignete Maßnahme zum Schutz der beeinträchtigten Person zu treffen und den Sachwalter/Bestand/Vormund in seiner Tätigkeit zu unterstützen. 

4. Arbeitsrecht

Wir vertreten Sie als Arbeitsgeber bei Ihren Problemen mit ihren Arbeitsnehmern. Sofern keine außerstreitige Vereinbarung mit Arbeitnehmer und Gewerkschaft gefunden werden kann, übernehme ich auch Ihre Vertretung vor Gericht. 

5. Unfälle

Wir stehen Ihnen im Falle eines Arbeits-, Verkehrs- oder Freizeitunfalls mit Rat und Tat zur Seite. Dies reicht von der ersten Kontaktaufnahme mit dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung, mit Polizei und Behörden, bis hin zur Vermittlung eines fachärztlichen oder Schadensgutachters, der Berechnung des Schadenersatzes und Abfindung mit der Versicherung, sowie, soweit nötig, der Eintreibung Ihrer Forderung bei Gericht. 

6. Verträge

Wir arbeiten für Sie die verschiedensten Verträge aus bzw. überprüfen für Sie zum Beispiel: Kaufversprechen, Vorvertrag, Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Leibrentenvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Maklervereinbarung, Bürgschaftserklärung, Forderungsabtregungsvertrag, Vereinbarung, Vergleich, Werkvertrag und dergleichen.

 

Ebenso beraten wir Sie auch bezüglich der Gestaltung des zu Ihrem Vorhaben passenden Vertrages und überprüfen, welcher Vertrag Ihren Interessen entspricht.

 

In der Durchsetzung der Rechte aus abgeschlossenen Verträgen stehen wir Ihnen zur Seite zwecks Erwirkung eines Rechtstitels und der Einverleibung einer Hypothek, zu ihrer Absicherung. Ein häufiges Problem entsteht zum Beispiel bei Werkverträgen (Feststellung von Baumängeln).

 

 

Bei Problemen zwischen Vermieter und Mieter bezüglich Kündigung, Zahlungsverzug der Mieten, Räumung und dergleichen stehen wir Ihnen hilfreich zur Seite und bringen, soweit notwendig, die entsprechenden Anträge bei Gericht ein. 

7. Schadenersatzforderung

Wir werden für unseren Mandanten aktiv, um erlittene vermögensrechtliche oder nichtvermögensrechtliche Schäden jeglicher Art geltend zu machen gegenüber dem Verursacher oder dessen Versicherung. 

8. Mahnwesen/ Krediteintreibung

Wird ihre Rechnung nicht bezahlt und war Ihre Mahnung erfolglos, können wir für Sie sofort tätig werden und die Eintreibung Ihres Guthabens vorantreiben. Sollte der Schuldner unserem Mahnschreiben nicht Folge leisten und seine Schuld samt Zinsen und unseren Eintreibungskosten nicht begleichen, so werden wir unverzüglich einen gerichtlichen Titel beantragen und soweit notwendig auch die Pfändung und Versteigerung veranlassen.

 

Wir stehen auch bei Konkursverfahren zu Ihrer Verfügung.

9. Besitz- und Eigentumsangelegenheiten, Nachbarschaftsstreitigkeiten

Grundstücksgrenzen, Grenzabstände, Besitz oder Eigentum führen häufig zu Problemen und Streitigkeiten. Sofern eine außergerichtliche Lösung nicht möglich sein sollte, werden wir die entsprechende Klage zum Schutz ihres Besitzes, Eigentums oder Dienstbarkeit (z.B. Durchgangs- und Durchfahrtsrecht, Zwangswegerecht oder andere Servituten), auch mittels Dringlichkeitsantrag, bei Gericht einbringen.

10. Geschlossener Hof

Wir beraten Sie in den verschiedensten Thematiken des geschlossenen Hofes, wie zum Beispiel bei Hofübernahme, Gründung, Auflösung, Bestimmung des Hofübernehmers und des Übernahmepreises, Vorkaufsrecht, Auszahlung an die weichenden Erben, oder die Verpachtung einen geschlossenen Hofes.

11. Strafrecht

Wir übernehmen Mandate sowohl für die strafrechtliche Verteidigung (Führerscheinentzug, Körperverletzung, Verkehrsunfällen, Rufschädigung, üble Nachrede usw.), als auch für die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche der geschädigten Personen, Verfassung von Anzeigen und dergleichen.

12. Mediation - Schiedsverfahren

Der Gesetzgeber sieht mittlerweile verschiedene Möglichkeiten vor, wie ein Streit beendet werden kann und hat vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens für bestimmte Sachgebiete obligatorisch die Mediation vorgesehen. Eine Möglichkeit ist die Mediation, eine andere das Schiedsverfahren. In beiden Fällen können die Mandanten auf meine Sachkenntnis vertrauen und mich mit der Verteidigung beauftragen, um nach Möglichkeit, ohne längeren Zeitaufwand, eine außergerichtliche Streitbeilegung herbeizuführen.

Kontakt/Contatto 

 

RA Dr. Peter Paul Marseiler

Raingasse/Via della Rena 26

39100 Bozen/Bolzano

Italien/Italia

 

Tel:       0471 972444

Fax:      0471 302147

E-mail:  info@marseiler.bz.it

PEC:      marseiler@pec.giuffre.it

 

 

Öffnungszeiten/Orari ufficio

 

Mo-Do/Lu-Gio

08:30 - 12:00 Uhr 

14:00 - 18:00 Uhr

 

Freitag/Venerdì 

08:30 - 12:00 Uhr